FinTech-Weekly.de respektiert die Urheberrechte Dritter und erwartet von allen Nutzerinnen und Nutzern sowie Inhaltserstellenden, dass sie diese Rechte ebenfalls achten. In Übereinstimmung mit dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und geltenden Urheberrechtsbestimmungen hat FinTech-Weekly.de die folgende Richtlinie zur Meldung von Urheberrechtsverletzungen eingerichtet.
1. Meldung von Urheberrechtsverletzungen
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk auf FinTech-Weekly.de ohne Berechtigung verwendet, reproduziert oder veröffentlicht wurde, können Sie uns eine schriftliche Mitteilung senden.
Ihre Mitteilung sollte folgende Angaben enthalten:
- Eine eindeutige Beschreibung des urheberrechtlich geschützten Werks, dessen Verletzung Sie geltend machen.
- Die genaue URL oder Standortangabe des Materials auf FinTech-Weekly.de, das angeblich gegen Ihr Urheberrecht verstößt.
- Eine Erklärung, dass Sie in gutem Glauben davon ausgehen, dass die Nutzung des betreffenden Materials nicht vom Rechteinhaber, dessen Vertreter oder durch das Gesetz autorisiert wurde.
- Eine Erklärung, dass die Angaben in Ihrer Mitteilung korrekt sind und dass Sie der Rechteinhaber oder rechtlich befugt sind, im Namen des Rechteinhabers zu handeln.
- Ihren vollständigen Namen sowie Kontaktinformationen (eine E-Mail-Adresse ist ausreichend).
- Ihre physische oder elektronische Unterschrift.
Bitte richten Sie Ihre DMCA-Mitteilungen an:
2. Maßnahmen nach Eingang einer DMCA-Mitteilung
Nach Erhalt einer gültigen Mitteilung wird FinTech-Weekly.de:
- den gemeldeten Inhalt prüfen,
- den mutmaßlich rechtsverletzenden Inhalt entfernen oder den Zugriff darauf deaktivieren,
- die verantwortliche Partei über die Entfernung informieren,
- dieser Partei die Möglichkeit zur Abgabe einer Gegendarstellung einräumen.
3. Gegendarstellung
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein entfernter Inhalt rechtmäßig verwendet wurde oder irrtümlich entfernt wurde, können Sie eine Gegendarstellung einreichen. Diese sollte enthalten:
- Eine Identifizierung des entfernten Inhalts,
- den Standort des Inhalts vor der Entfernung,
- eine eidesstattliche Erklärung, dass der Inhalt aufgrund eines Irrtums oder einer Fehlidentifizierung entfernt wurde,
- Ihr Einverständnis mit der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte,
- Ihren vollständigen Namen und Ihre Unterschrift.
Nach Erhalt einer gültigen Gegendarstellung kann der entfernte Inhalt wiederhergestellt werden, sofern der ursprüngliche Beschwerdeführer innerhalb der gesetzlichen Fristen kein gerichtliches Verfahren einleitet.
4. Wiederholte Verstöße
FinTech-Weekly.de kann Nutzerkonten oder Veröffentlichungsrechte von Personen, die wiederholt gegen Urheberrechte verstoßen, dauerhaft einschränken oder sperren.

